Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag)
Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen — Stand: September 2026 · rechnung3000 · Alexander Herdt (Lippesee IT)
Vertragsparteien
Verantwortlicher (nachfolgend „Auftraggeber"):
Der Nutzer des Dienstes rechnung3000, identifiziert durch die im Nutzerkonto hinterlegten
Firmendaten.
Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Auftragnehmer"):
Alexander Herdt (Lippesee IT), Klausheider Straße 47, 33106 Paderborn, Deutschland
E-Mail: info@rechnung3000.de
§ 1 Gegenstand und Dauer des Auftrags
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne
von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der
Daten sowie die Kategorien betroffener Personen ergeben sich abschließend aus
Anlage 1.
(2) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erbringung der im Nutzungsvertrag (AGB)
vereinbarten Leistungen: Konvertierung von Rechnungsdokumenten in strukturierte
E-Rechnungsformate, Erstellung von E-Rechnungen, Validierung und Visualisierung von
E-Rechnungen sowie deren zeitlich befristete Bereitstellung im Nutzerkonto.
(3) Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags. Er endet
automatisch mit dessen Beendigung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die Pflichten aus § 10 (Löschung und Rückgabe) bestehen darüber hinaus fort.
(4) Dieser Vertrag ist Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wird mit deren
Annahme in Textform gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO geschlossen. Auf Verlangen des Auftraggebers
schließt der Auftragnehmer denselben Vertrag zusätzlich als unterzeichnetes Einzeldokument.
§ 2 Weisungsrecht des Auftraggebers
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte
Weisung des Auftraggebers, einschließlich in Bezug auf die Übermittlung in ein Drittland
(Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Die Nutzung der Funktionen des Dienstes durch den Auftraggeber
gilt als solche Weisung; dieser Vertrag samt Anlagen bildet die Erstweisung ab.
(2) Weisungen werden in Textform erteilt (E-Mail genügt). Mündliche Weisungen sind
unverzüglich in Textform zu bestätigen.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist,
dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Er ist berechtigt, die
Ausführung der betreffenden Weisung bis zu deren Bestätigung oder Änderung auszusetzen
(Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).
(4) Eine Verarbeitung der überlassenen Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers findet
nicht statt. Insbesondere werden Inhalte hochgeladener oder erzeugter Rechnungen nicht für
das Training von KI-Modellen, für Produktverbesserung, für Profilbildung oder für Analysen
verwendet. Zu Betriebs- und Abrechnungszwecken werden ausschließlich inhaltsfreie
Ereignisdaten geführt (Zeitstempel, Vorgangsart, Erfolg oder Fehler, Anzahl).
§ 3 Ort der Verarbeitung, Drittlandübermittlung
(1) Die Verarbeitung und Speicherung findet in Rechenzentren in der Bundesrepublik
Deutschland statt (Anlage 3, Ziffer 1).
(2) Automatisierte Datenerkennung. Die Erkennung von Rechnungsdaten aus
Bild und Text erfolgt im Regelbetrieb über genau einen Auftragsverarbeiter — eine
Einstellung für beide Erkennungswege, kein automatischer Wechsel zwischen mehreren
Anbietern und keine automatische Rückfallebene in ein Drittland. Dies ist ein Anbieter, der
ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet (Anlage 3, Nummer 7);
eine Drittlandübermittlung findet im Regelbetrieb nicht statt. Nur wenn der
Auftraggeber in der Prüfoberfläche für ein einzelnes Dokument ausdrücklich einen anderen
Anbieter auswählt, übermittelt der Auftragnehmer die Dokumentinhalte an einen KI-Dienstleister
mit Sitz in den Vereinigten Staaten (Anlage 3, Nummern 2 und 5). Diese Wahl trifft der Auftraggeber
aktiv und im Einzelfall, nicht der Auftragnehmer automatisiert. Die Übermittlung nach Satz 3
erfolgt auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gemäß Art. 46 Abs. 2
lit. c DSGVO in Verbindung mit der Zertifizierung des Empfängers nach dem EU-US Data Privacy
Framework. Der Auftraggeber erteilt hierzu mit Abschluss dieses Vertrags seine Weisung nach
§ 2 Abs. 1 für den Fall, dass er diese Option im Einzelfall aktiv nutzt.
(3) Weitere Übermittlungen in Drittländer finden nur statt, soweit sie in Anlage 3
ausgewiesen sind.
§ 4 Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet alle Personen, die auftragsgemäß Zugang zu
personenbezogenen Daten haben, vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zur Vertraulichkeit
und macht sie mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut
(Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Die Verpflichtung wirkt über das Ende der Tätigkeit hinaus.
(2) Berufsgeheimnisträger. Verarbeitet der Auftragnehmer Daten, die einem
Berufsgeheimnis nach § 203 StGB unterliegen — insbesondere Patienten-, Mandanten- oder
Klientendaten —, so wird er als sonstige mitwirkende Person im Sinne von § 203 Abs. 3 StGB
tätig. Er und die von ihm eingesetzten Personen werden ausdrücklich zur Geheimhaltung
verpflichtet und auf die Strafbarkeit einer unbefugten Offenbarung nach § 203 Abs. 4 StGB
hingewiesen. Der Auftragnehmer verpflichtet weitere mitwirkende Personen und
Unterauftragnehmer entsprechend.
(3) Der Auftragnehmer hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt bzw. die Voraussetzungen
einer Bestellpflicht geprüft; der aktuelle Stand wird auf Anfrage mitgeteilt.
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen
(1) Der Auftragnehmer trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und
organisatorischen Maßnahmen. Der Stand bei Vertragsschluss ergibt sich aus
Anlage 2.
(2) Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Der Auftragnehmer darf sie
anpassen, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche
Änderungen werden dokumentiert und dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt.
(3) Der Auftragnehmer überprüft die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig.
§ 6 Unterauftragsverhältnisse
(1) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung
der in Anlage 3 aufgeführten Unterauftragnehmer (Art. 28 Abs. 2 Satz 2
DSGVO).
(2) Beabsichtigt der Auftragnehmer die Hinzuziehung eines weiteren oder den Austausch eines
bestehenden Unterauftragnehmers, informiert er den Auftraggeber mindestens
vier Wochen vorher in Textform. Der Auftraggeber kann der Änderung
innerhalb von zwei Wochen ab Zugang aus wichtigem, datenschutzrechtlichem Grund
widersprechen. Im Fall eines berechtigten Widerspruchs, der eine Leistungserbringung
unmöglich macht, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags
berechtigt.
(3) Der Auftragnehmer schließt mit jedem Unterauftragnehmer einen Vertrag, der diesem
mindestens dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die ihn selbst nach diesem Vertrag
treffen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Er wählt Unterauftragnehmer sorgfältig aus und prüft
insbesondere deren technische und organisatorische Maßnahmen.
(4) Nicht als Unterauftragsverhältnis gelten Nebenleistungen wie Telekommunikationsdienste,
Post- und Transportdienste oder Wartungsleistungen ohne Zugriffsmöglichkeit auf
personenbezogene Daten.
§ 7 Unterstützung bei Betroffenenrechten
(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und
organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträgen betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nachzukommen
(Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO).
(2) Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragnehmer, leitet dieser das
Anliegen unverzüglich an den Auftraggeber weiter und beantwortet es nicht eigenständig,
soweit es die im Auftrag verarbeiteten Daten betrifft.
(3) Der Auftraggeber kann Rechnungsdaten und Dokumente jederzeit selbst über sein Konto
einsehen, exportieren und löschen. Darüber hinausgehender Aufwand kann nach Aufwand
berechnet werden, soweit die Unterstützung nicht auf einem Umstand beruht, den der
Auftragnehmer zu vertreten hat.
§ 8 Unterstützung bei Sicherheit, Meldepflichten und Folgenabschätzung
(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der Pflichten aus den
Art. 32 bis 36 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO), insbesondere bei einer
Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde.
(2) Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber jede Verletzung des Schutzes
personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden
nach Kenntniserlangung in Textform. Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Art der
Verletzung, die Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die
wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen.
(3) Meldungen an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und Benachrichtigungen betroffener
Personen (Art. 34 DSGVO) obliegen dem Auftraggeber.
§ 9 Nachweise und Kontrollrechte
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis
der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen
einschließlich Inspektionen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
(2) Der Nachweis kann durch aktuelle Testate, Zertifizierungen oder Berichte unabhängiger
Stellen — auch solcher der Unterauftragnehmer — sowie durch die Selbstauskunft nach
Anlage 2 geführt werden.
(3) Vor-Ort-Kontrollen sind nach Terminvereinbarung mit angemessener Vorlaufzeit von in der
Regel zwei Wochen während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs
zulässig. Der Auftragnehmer kann eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit sowie den Ausschluss
von Prüfern verlangen, die zu ihm im Wettbewerb stehen.
§ 10 Löschung und Rückgabe nach Beendigung
(1) Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragnehmer alle
personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Auftraggebers zurück
(Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Der Auftraggeber teilt seine Wahl spätestens mit Beendigung
des Nutzungsvertrags mit; ohne Mitteilung wird gelöscht.
(2) Während der laufenden Nutzung gelten die tarifabhängigen Aufbewahrungsfristen nach
Anlage 1 Ziffer 6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, benötigte Dokumente rechtzeitig
herunterzuladen und in einem eigenen System revisionssicher zu archivieren; der Dienst ist
kein Archivsystem im Sinne der GoBD.
(3) Nach Auflösung des Nutzerkontos werden verbliebene Daten innerhalb von
14 Tagen vollständig gelöscht.
(4) Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, dürfen
über das Vertragsende hinaus entsprechend den jeweiligen Aufbewahrungsfristen verwahrt
werden.
§ 11 Haftung
(1) Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis haften die Parteien entsprechend ihrem Anteil
an der Verantwortung für den eingetretenen Schaden.
(2) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Nutzungsvertrags (AGB). Eine Beschränkung
der Haftung gegenüber betroffenen Personen oder Aufsichtsbehörden ist damit nicht verbunden.
§ 12 Verantwortlichkeit des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für die Wahrung der
Rechte betroffener Personen allein verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er für die Übermittlung der Daten an den
Auftragnehmer über eine Rechtsgrundlage verfügt. Das gilt insbesondere für Daten Dritter,
die in hochgeladenen Rechnungen enthalten sind.
(3) Beabsichtigt der Auftraggeber, besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9
DSGVO oder dem Berufsgeheimnis unterliegende Daten zu verarbeiten, teilt er dies dem
Auftragnehmer vor Beginn der Verarbeitung mit, damit die erforderlichen zusätzlichen
Maßnahmen (§ 4 Abs. 2, § 3 Abs. 3) vereinbart werden können.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die
Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Nutzungsvertrag (AGB) gehen die
Regelungen dieses Vertrags vor, soweit sie die Verarbeitung personenbezogener Daten
betreffen.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 1 — Gegenstand der Verarbeitung
1. Art und Zweck der Verarbeitung
Automatisierte Auslesung von Rechnungsdaten aus hochgeladenen Dokumenten (Textanalyse,
optische Zeichenerkennung, KI-gestützte Erkennung), Erzeugung strukturierter E-Rechnungen
(ZUGFeRD/XRechnung), Validierung gegen XSD-Schema und Schematron-Geschäftsregeln,
Visualisierung eingebetteter Rechnungsdaten, Bereitstellung der Ergebnisse zum Abruf sowie
Verwaltung des Nutzerkontos und der Abrechnung.
2. Art der personenbezogenen Daten
– Bestandsdaten des Auftraggebers: Name, E-Mail-Adresse, Firmenname, Anschrift,
Passwort-Hash, Zeitstempel
– Rechnungsinhaltsdaten: Namen und Anschriften von Rechnungssteller und Rechnungsempfänger,
Kontaktdaten, Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Bankverbindungen (IBAN, BIC),
Rechnungsnummern, Leistungsbeschreibungen, Beträge, Zahlungsbedingungen
– Sämtliche weiteren personenbezogenen Daten, die der Auftraggeber in hochgeladenen
Dokumenten übermittelt. Das können — je nach Inhalt der Rechnung — auch besondere
Kategorien nach Art. 9 DSGVO sein, etwa wenn Leistungsbeschreibungen Rückschlüsse auf
Gesundheitsdaten zulassen
– Nutzungs- und Protokolldaten: IP-Adresse, Zeitpunkt, Vorgangsart, Ergebnis
3. Kategorien betroffener Personen
Beschäftigte und gesetzliche Vertreter des Auftraggebers, Kunden und Lieferanten des
Auftraggebers sowie deren Ansprechpartner, weitere in den Rechnungsdokumenten genannte
Personen.
4. Kreis der Berechtigten
Der Auftragnehmer sowie die von ihm verpflichteten Personen, soweit der Zugriff zur
Leistungserbringung, Fehlerbehebung oder Wartung erforderlich ist.
5. Prüfabfragen an Dritte
Zur Plausibilitätsprüfung ruft der Dienst öffentliche Prüfdienste auf: das
Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem VIES der Europäischen Kommission (Prüfung von
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern) sowie im Standardbetrieb einen Dienst zur Auflösung von
IBAN zu BIC (Anlage 3, Ziffer 6). Übermittelt werden dabei ausschließlich die zu prüfende
Nummer bzw. die IBAN.
6. Speicherdauer
– Während der Verarbeitung im temporären Arbeitsverzeichnis: Löschung spätestens nach
60 Minuten
– Dauerhafte Ablage im Konto, tarifabhängig: Free 48 Stunden, Starter 30 Tage, Pro 90 Tage,
Enterprise bis zur Löschung durch den Auftraggeber
– Nach Auflösung des Kontos: vollständige Löschung innerhalb von 14 Tagen
– Serverseitige Zugriffsprotokolle: Löschung nach spätestens 14 Tagen
– Abweichende, insbesondere kürzere Fristen können individuell vereinbart werden.
Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
1. Vertraulichkeit
Zutrittskontrolle: Die Server stehen in den Rechenzentren des Unterauftragnehmers
Hetzner Online GmbH in Nürnberg und Falkenstein. Zutrittsschutz, Videoüberwachung und
Vereinzelungsanlagen werden von diesem nach dessen zertifiziertem Sicherheitskonzept
(ISO/IEC 27001) gestellt.
Zugangskontrolle: Administrativer Serverzugang ausschließlich über SSH mit
Schlüsselauthentifizierung. Nutzerzugänge über Konto und Passwort; Passwörter werden
ausschließlich als bcrypt-Hash gespeichert, niemals im Klartext. Anmeldeversuche sind
ratenbegrenzt.
Zugriffskontrolle: Rollentrennung zwischen regulären Nutzern und
Administratoren. Rechnungsdaten sind einer Firma zugeordnet; jede lesende und schreibende
Abfrage ist auf diese Zuordnung eingeschränkt. Datenbankzugriff nur über parametrisierte
Anweisungen.
Trennungskontrolle: Mandantentrennung auf Datenebene über die Firmenzuordnung;
getrennte Ablageverzeichnisse je Firma; getrennte Umgebungen für Entwicklung und Betrieb.
2. Integrität
Weitergabekontrolle: Transportverschlüsselung mit TLS für sämtliche Verbindungen,
erzwungene Weiterleitung von HTTP auf HTTPS, HTTP Strict Transport Security. Ausgehende
Aufrufe an Dienstleister ausschließlich über TLS mit Zertifikatsprüfung.
Eingabekontrolle: Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge (Anmeldung,
Kontoänderung, Löschung, administrative Eingriffe) mit Zeitstempel und Benutzerkennung.
Weitere Maßnahmen: Schutz vor Cross-Site-Request-Forgery durch Token in allen
schreibenden Formularen, Content-Security-Policy, Prüfung des Dateityps hochgeladener
Dateien anhand des tatsächlichen Inhalts, Begrenzung von Dateigröße und Uploadrate.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Betrieb in einem Rechenzentrum mit unterbrechungsfreier Stromversorgung, redundanter
Anbindung und Brandschutz nach dem Konzept des Unterauftragnehmers.
[Ergänzen: Sicherungskonzept —
Häufigkeit, Aufbewahrungsdauer und Ablageort der Sicherungen, Wiederherstellungstest.]
4. Verfahren zur Überprüfung und Bewertung
Auftragskontrolle: Schriftliche Vereinbarungen mit allen Unterauftragnehmern nach
Art. 28 DSGVO, Auswahl nach dokumentierten Kriterien.
Datenschutz durch Technikgestaltung und Voreinstellungen: Automatische Löschung
temporärer Dateien nach 60 Minuten; automatische, tarifabhängige Löschung gespeicherter
Rechnungen durch einen täglichen Prozess; Entfernung von Dateinamen aus anonymen
Nutzungsdaten nach 30 Tagen; Verzicht auf die Speicherung von Zahlungsdaten auf eigenen
Systemen.
Überprüfung: Regelmäßige Aktualisierung der eingesetzten Softwarekomponenten,
Überprüfung der Maßnahmen bei wesentlichen Änderungen am Dienst.
Anlage 3 — Unterauftragnehmer
| Nr. | Unternehmen | Leistung | Ort | Grundlage Drittland |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen | Hosting von Webserver und Datenbank | Deutschland | — |
| 2 | OpenAI, L.L.C., San Francisco | KI-gestützte Erkennung von Rechnungsdaten aus Text; ausschließlich dann, wenn der Auftraggeber diesen Anbieter für ein einzelnes Dokument ausdrücklich in der Prüfoberfläche wählt. Ohne diese Auswahl findet keine Übermittlung statt. | USA | Standardvertragsklauseln, EU-US Data Privacy Framework |
| 3 | Stripe Payments Europe Ltd., Dublin | Zahlungsabwicklung; nur Bestands- und Abrechnungsdaten, keine Rechnungsinhalte | Irland, USA | Standardvertragsklauseln, EU-US Data Privacy Framework |
| 4 | Google Ireland Ltd., Dublin | Reichweitenmessung; nur mit Einwilligung, keine Rechnungsinhalte | Irland, USA | Standardvertragsklauseln, EU-US Data Privacy Framework |
| 5 | Anthropic, PBC, San Francisco | KI-gestützte Erkennung von Rechnungsdaten aus Text; ausschließlich dann, wenn der Auftraggeber diesen Anbieter für ein einzelnes Dokument ausdrücklich in der Prüfoberfläche wählt. Ohne diese Auswahl findet keine Übermittlung statt. | USA | Standardvertragsklauseln |
| 6 | openiban.com — apilayer GmbH, Elisabethstraße 15, 1010 Wien | Auflösung von IBAN zu BIC; nur bei Bankleitzahlen außerhalb der lokalen Tabelle | Österreich | — |
| 7 | IONOS Cloud SE (bzw. verbundenes Konzernunternehmen), Deutschland | KI-gestützte Erkennung von Rechnungsdaten aus Bild und Text (AI Model Hub, offene Sprachmodelle); einziger im Regelbetrieb eingesetzter KI-Anbieter. Nach Angabe des Anbieters werden dabei keine Unterauftragsverarbeiter eingesetzt, Verarbeitung ausschließlich in deutschen Rechenzentren, keine Speicherung von Ein-/Ausgaben nach Abschluss der Anfrage, kein Training mit Kundendaten. Hinweis: Das IONOS-Datenschutzpaket (AV-Vertrag) ist seit Juli 2022 automatisch Bestandteil der IONOS-AGB, ein gesonderter Vertragsschluss war für dieses (nach diesem Datum angelegte) Konto nicht erforderlich. Ob Anlage 1 des Datenschutzpakets den Verarbeitungsgegenstand produktspezifisch (AI Model Hub) oder generisch für alle IONOS-Cloud-Leistungen beschreibt, war anhand der öffentlich zugänglichen Auszüge nicht abschließend zu prüfen (Volltext im Kundenkonto hinterlegt) — wird nachgezogen, sobald eingesehen. | Deutschland | — |
Änderungen dieser Liste werden nach dem Verfahren in § 6 Abs. 2 mitgeteilt. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Seite abrufbar.
Fragen zu diesem Vertrag oder Wunsch nach einer unterzeichneten Fassung:
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