ZUGFeRD für Handwerk: E-Rechnungen richtig ausstellen

Experienced craftsman skillfully repairing equipment in a spacious and light-filled workshop.

Foto: Andrea Piacquadio / Pexels / Pexels

Elektronische Rechnungen im Handwerk: Unterwegs mit dem Laptop im Transporter

Die Uhr zeigt 18:30 Uhr. Ich sitze im Transporter, der Feierabendverkehr staut sich vor mir und auf dem Beifahrersitz liegt ein Stapel vollgeschriebener Notizblöcke. Es sind die Rechnungen für die verschiedenen Kunden, deren Aufträge ich heute abgeschlossen habe. Als Elektriker ist das kein seltener Anblick. Doch bald können diese handschriftlichen Notizen ausgedient haben, denn die E-Rechnung im Handwerksbetrieb wird immer mehr zur Pflicht.

Seit einiger Zeit ist die E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze Pflicht, und es vollzieht sich ein Wandel. Ab dem 01.01.2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das betrifft auch uns, die Handwerker. Doch wie setze ich das Ganze in der Praxis um?

ZUGFeRD im Handwerk: Was ist das?

Für viele von uns ist die Digitalisierung im Büro noch Neuland. Trotzdem kommen wir nicht darum herum, uns mit dem Thema ZUGFeRD zu beschäftigen. Dieses hybride Rechnungsformat kombiniert eine visuelle PDF/A-3-Datei mit einem strukturierten XML-Anhang, der den EN 16931-Standard erfüllt. Einfach gesagt: Es ist ein Format, das gleichzeitig die menschliche und die maschinelle Lesbarkeit sicherstellt. Und das alles in einer einzigen Datei.

Warum gerade ZUGFeRD für Handwerker?

Für Handwerksbetriebe wie Elektriker und Maler bietet ZUGFeRD viele Vorteile. Es ist nicht nur konform mit den gesetzlichen Anforderungen, sondern auch eine Möglichkeit, den Rechnungsprozess effizienter zu gestalten. Ihr könnt die Rechnung in gewohnter Weise prüfen und gleichzeitig dem Kunden die Möglichkeit geben, die Rechnung direkt in sein Buchhaltungssystem zu übernehmen.


TIPP

Vermeidet Inkonsistenzen, indem ihr für jedes Projekt einmal das richtige Vorlagenformat nutzt.

Der tatsächliche Nutzen zeigt sich oft schon im ersten Anwendungsfall: Keine verloren gegangenen Papierrechnungen mehr, keine unleserlichen Zahlendreher und all die Zeit, die man sich in Zukunft sparen kann.

So funktioniert die Umstellung: Schritt für Schritt

Für die Umstellung auf elektronische Rechnungen gibt es ein paar praktische Schritte:

1. Die richtige Software finden

Es gibt viele Tools, die den Umgang mit ZUGFeRD erleichtern. Ihr braucht zum Beispiel eine Software, die euch nicht nur beim Erstellen, sondern auch beim Versenden der ZUGFeRD-Rechnung unterstützt. Viele buchhalterische Softwares bieten bereits entsprechende Optionen an.

2. PDF-Rechnungen konvertieren

Wenn ihr bestehende PDF-Rechnungen habt, die ihr in das ZUGFeRD-Format überführen möchtet, gibt es rechnung3000.de. Hier können PDF-Dateien direkt im Browser in das ZUGFeRD-Format umgewandelt werden. So spart ihr euch das manuelle Umwandeln und könnt euch auf die eigentliche Arbeit konzentrieren.

3. ZUGFeRD in der Praxis einsetzen

Die Umsetzung im Handwerksbetrieb kann sich aber noch etwas mühsam anfühlen. Gebt euch und euren Kunden etwas Zeit, sich an das neue Format zu gewöhnen. Beginnt mit einigen wenigen Testkunden, um sicherzustellen, dass der Prozess glatt läuft. Feedback ist hier Gold wert!

Was passiert ab 2025: Empfangspflicht beachten

Ab Januar 2025 sind alle Handwerksbetriebe verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Das bedeutet, dass die Infrastruktur stimmen muss. Wer nicht alles selbst manuell überprüfen will, kann ZUGFeRD-Dateien auch direkt im Browser prüfen und visualisieren lassen. So seid ihr sicher, keine fehlerhaften Dokumente zu erhalten oder zu versenden.

Maler im Handwerksbetrieb bei der Arbeit
Foto: Antoni Shkraba Studio / Pexels

Zukunftsausblick: Schrittweise Sendepflicht

Auch wenn die Empfangspflicht uns keine Option lässt, ist die Sendepflicht für die meisten Unternehmen noch in weiter Ferne. Ab 2027 müssen zunächst nur größere Betriebe verpflichtend E-Rechnungen verschicken. Doch je früher wir uns damit vertraut machen, desto besser. Denn ab 2028 gilt die Regelung für alle.

Für Kleinunternehmer bleibt es bis dahin einfach. Sie dürfen weiterhin vereinfachte Rechnungen senden, solange sie mit der Empfangspflicht konform sind.

Fazit: Die Veränderung ist machbar

Der Gedanke, sich in einen neuen, digitalen Rechnungsprozess einarbeiten zu müssen, mag zunächst abschrecken. Doch wie so oft im Handwerk ist es der erste Schritt, der die größte Hürde darstellt. Einmal geebnet, eröffnet er neue Möglichkeiten und Arbeitserleichterungen. Sich darauf einzulassen, könnte euer Unternehmen langfristig effizienter und wettbewerbsfähiger machen. Und beim nächsten Mal, wenn ich im Feierabendverkehr stehe, weiß ich: Der Stapel auf dem Beifahrersitz könnte bald Vergangenheit sein.

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